Gabelstapler haben in weiten Bereichen der Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Die Statistik zeigt an, dass im Jahresdurchschnitt 1 % aller angezeigten Arbeitsunfälle durch Gabelstapler verursacht werden.
Die Betrachtung der Statistik zeigt, dass der Ausbildung des Gabelstaplerfahrers eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Oft wird die Ansicht vertreten, dass der Kfz-Führerschein genügt, um einen Gabelstapler sicher zu fahren. Diese Ansicht ist jedoch irrig. An den Gabelstaplerfahrer werden nicht nur zusätzliche, sondern auch andersartige Anforderungen gestellt.
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen.
- mindestens 18 Jahre alt sein
- geistig und körperlich geeignet sein
- theoretisch und praktisch ausgebildet sein
- eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben und
- vom Unternehmer mit der Führung des Staplers beauftragt sein. (Fahrauftrag)
Wir bieten Ihnen eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nach den Grundsätzen für Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.